Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Fahren wie die Profis
26.06.2017 | FAHRSCHUL-NEWSSich immer an die Vorschriften zu halten, ist irgendwie peinlich, oder?! Nein, das Gegenteil ist der Fall! Sich im Straßenverkehr korrekt zu verhalten und vorausschauend zu fahren, ist sogar absolut lässig. Lässige Fahrer haben keine Lust, sich und andere zu gefährden oder ein Bußgeld zu riskieren und sie rechnen vor allem stets mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Deshalb achten sie gerade auch auf die kleinen Dinge, die viele gern „vergessen“. Denn diese vermeintlichen Kleinigkeiten können im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen führen. Dass das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und zu dichtes Auffahren Unfälle herausfordern, dürfte den meisten Menschen einleuchten. Wer es dennoch tut, riskiert damit bewusst, andere und sich selbst zu gefährden. Oft reicht es aber schon aus, nicht zu blinken. Schließlich orientieren sich die anderen Verkehrsteilnehmer an Deinem Blinker. Solange Du ihn nicht setzt, rechnet niemand damit, dass Du plötzlich ausscherst oder langsamer wirst, um abzubiegen. Auch ein „vergessener“ Schulterblick kann fatale Folgen haben: Biegst Du zum Beispiel rechts ab, ohne über die Schulter zu schauen, könntest Du einen Radfahrer hinter Dir übersehen, der geradeaus weiterfahren will. Das kann für den Radfahrer lebensgefährlich sein! Das Parken in zweiter Reihe halten viele für normal. Es stellt jedoch eine Verkehrsbehinderung dar und kann zu Unfällen führen. Auch wenn Du nur ganz schnell etwas erledigen willst, musst Du Dir einen ordentlichen Parkplatz suchen. Ein verbreiteter Irrtum ist auch, dass man automatisch Vorfahrt hat, wenn die eigene Straße besser ausgebaut ist als die kreuzende. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wenn keine Schilder die Vorfahrt regeln, gilt stets die „Rechts vor Links“-Regel. Und natürlich gehen diejenigen, die von rechts kommen, davon aus, dass Du das weißt. An Stoppschildern oder dem grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen musst Du stets anhalten, bevor Du weiterfährst – auch wenn Du der Meinung bist, dass die Straße frei ist. Diese Regeln haben ihren Sinn, denn manchmal übersieht man eben doch etwas. Und für den Fall, dass die Polizei dich beim Verstoß erwischt, wird es wirklich teuer. Wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht nähern, musst Du die Situation abchecken: Nur anzuhalten und rechts ranzufahren, ist nicht immer richtig. Manchmal muss man erst einmal weiterfahren, um den Weg freizumachen – im Notfall vorsichtig auch bei Rot. Stehst du im zähfließenden Verkehr oder sogar im Stau, muss eine Rettungsgasse gebildet werden.
Mehr erfahren >Mehr Praxis, weniger Unfälle: Fahranfänger schon mit 17 hinter das Steuer
20.06.2017 | FAHRSCHUL-WISSENBei Fahranfängern sind die ersten Wochen und Monate nach der bestandenen Fahrprüfung besonders kritisch und statistisch gesehen ereignen sich hier viele vermeidbare Unfälle aufgrund von Fahrfehlern und fehlender Übersicht. Das „Begleitete Fahren mit 17“ gibt den Fahranfängern einen Mentor an die Hand und hilft ihnen, die nötige Routine zu sammeln. Aller Anfang ist schwer und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen- der Volksmund kennt viele Redewendungen rund um den Start in die Praxis. Diese gelten besonders für den Einstieg in den Straßenverkehr: Jeden Tag starten Hunderte Fahranfänger in ganz Deutschland in das Abenteuer Autofahren und müssen auf ihren Fahrten zur Schule, zu Freunden oder in die Stadt die komplexen Herausforderungen auf den Straßen meistern. „Statistisch gesehen kommt es gerade in den ersten Wochen und Monaten wegen der fehlenden Routine und Übersicht vermehrt zu vermeidbaren Zwischenfällen. Daher ist es wichtig, dass Fahranfänger in einem sicheren Umfeld schnell die so wichtigen Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln“, erklärt #userInhaber# von #userName#. Eine gute Gelegenheit dazu bietet sich beim „Begleiteten Fahren mit 17“: Hier können Fahranfänger bereits vor ihrem 18. Geburtstag im Straßenverkehr üben und werden dabei von erfahrenen Autofahrern an ihrer Seite unterstützt. Voraussetzung für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ ist eine bestandene Fahrprüfung. Jeder Fahranfänger kann mehrere Fahrbegleiter beim Prüfungsamt anmelden und steigert so seine Chance, bei begleiteten Fahrten zu üben. Als Mentor eignet sich jeder, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit wenigstens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzt. Fahrlehrer #userInhaber#: „Während der Fahrstunden passe ich mit auf, dass nichts passiert. Aber gerade bei den ersten Fahrten auf eigene Faust nach der Fahrprüfung ist es sehr hilfreich, wenn ein erfahrener Autofahrer mit Rat zur Seite steht und der Fahranfänger nicht alleine die Herausforderungen meistern muss. In unübersichtlichen oder brenzligen Situationen hilft das direkte Feedback dem Fahranfänger, die nötige Erfahrung zu sammeln“ Zum „Begleiteten Fahren mit 17“ berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone#, per Mail via #userEmail# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Sommer, Sonne, Freiheit
15.06.2017 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Übung macht den Meister – das gilt auch und gerade für das Autofahren. Am Anfang ist es doch sehr viel, auf dass Du als Fahranfänger im Straßenverkehr achten musst. Doch mit jedem Kilometer am Steuer steigt Deine Routine und damit auch der Spaß am Fahren. Mit dem „Begleiteten Fahren mit 17“ kannst Du schon vor Deinem 18. Geburtstag die nötige Fahrerfahrung sammeln und hast einen Mentor dabei an deiner Seite, der Dir durch die schwierigen Momente hilft. Sommerzeit ist Hochsaison für alle Motorradfans: Unzählige Bikes schlängeln sich in den warmen Monaten über die Landstraßen und genießen die grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern. Dich hat auch die Lust gepackt, Du hast aber schon ein bisschen länger nicht mehr auf dem Motorrad gesessen? Dann solltest Du Dir vorher unsere Tipps zum sicheren Kurvenfahren durchlesen und in der Praxis anwenden. {signatur} wünscht Dir eine gute Fahrt.
Mehr erfahren >Zusatzunterricht in den Pfingstferien
30.05.2017 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler und Interessenten, aufgund der hohen Nachfrage findet am 19.06.2017 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr ein Zusatzunterricht Thema 1 (persönliche Voraussätzungen und rechtliche Rahmenbedingungen) statt. Wir freuen uns auf Euch. Das Team der Fahrschule Bruckmaier
Mehr erfahren >PKW-Anhänger - was darf ich und was brauche ich?
15.05.2017 | FAHRSCHUL-WISSENWer vor 1999 seinen Führerschein gemacht hat, ist im Besitz der Führerscheinklasse 3. Mit diesem ist man gut bedient, wenn es um das Ziehen von Anhängern geht. Er erlaubt dem Inhaber das Führen von Gespannen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Auto den Hänger ziehen darf. Mit dem Autoführerschein seit 1999 hat sich das allerdings geändert. Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Ist die zGM des Anhängers höher als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination ein Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Fahrschulinhaber #userInhaber# von der #userName#. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das anzuhängende Gewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für Gespanne größer 3,5 Tonnen wird ein separater Anhängerführerschein benötigt. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. #userInhaber# erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE hingegen, berechtigt zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die selbst eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Informationen zu Anhängerausbildung: Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen deutlich umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welche Option Sie sich entscheiden", rät #userInhaber#. „Gehen Sie dabei nicht nur vom Heute aus. Die zGM von 4.250 kg beim Eintrag B96 kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhängerführerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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