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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Elektromobilität

18.09.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Trotz Initiativen aus Politik und Wirtschaft konnten sich Elektrofahrzeuge bislang nicht auf deutschen Straßen durchsetzen. Elektromobilität ist die Zukunft des Straßenverkehrs. Egal ob Pedelec, Batteriebus, Elektrolastkraftwagen oder Pkw: Elektroantriebe sind schon heute in zahlreichen Fahrzeugen umweltfreundlichere und effizientere Alternativen zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Doch obwohl Deutschland langfristig im Bereich Elektromobilität eine politische und wirtschaftliche Vorreiterrolle einnehmen möchte, stehen wir hierzulande erst am Anfang dieser Entwicklung. Hohe Kaufpreise und eingeschränkte Alltagstauglichkeit sind nach wie vor große Hindernisse bei der Umstellung auf das Elektroauto. Von den anvisierten eine Million Elektrofahrzeugen, welche die Bundesregierung bis 2020 auf deutsche Straßen bringen möchte, waren bis Anfang des Jahres lediglich 55.000 Autos mit Elektro- oder Hybridantrieb registriert, etwa 0,1 % aller gemeldeten Fahrzeuge. Die Politik bemüht sich deshalb nun, den Absatz von Elektrofahrzeugen durch finanzielle Anreize und Steuererleichterungen anzukurbeln. Woran liegt es also, dass sich die Elektrotechnik noch immer nicht im Straßenverkehr durchsetzen kann? #userInhaber# von der #userName# nennt vor allem drei gewichtige Gründe für die anhaltende Skepsis: „Die zögernde Haltung gegenüber Elektrofahrzeugen lässt sich mit drei Buchstaben zusammenfassen: RIP – Reichweite, Infrastruktur und Preis.“ Laut #userName# wirkt neben den hohen Anschaffungskosten und dem mangelnden Versorgungsnetz an Ladestationen vor allem die verhältnismäßig geringe Reichweite abschreckend auf potentielle Käufer. „Als Fahrlehrer spreche ich jeden Tag mit jungen Menschen aus #userCity# und Umgebung, die im Unterschied zu vorherigen Generationen ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein besitzen. Aber insbesondere Fahranfänger wollen flexibel sein und überlegen genau, ob sie ihre Mobilität wegen langer Ladezyklen und geringer Reichweite einschränken möchten.“ Wesentlich ökologischer als spritbetriebene Fahrzeuge sind die emissionslosen Elektromotoren schon heute, auch in Sachen Fahrkomfort und Leistung können sie mittlerweile mit Benzinern und Dieseln mithalten. Nicht erst seitdem der amerikanische Autobauer Tesla mit seinem Model S große Aufmerksamkeit erregen konnte, haben sich die Elektrofahrzeuge von ihrem einstigen Imageproblem befreien können. Im Gegenteil scheint in Folge des Abgasskandals und Diskussionen um Diesel-Fahrverbote die traditionelle Autoindustrie in Verruf gekommen zu sein. #userInhaber# von der #userName# sieht in dieser Entwicklung eine Chance: „Wenn es Politik und Herstellern nun gelingt, den Ausbau des Versorgungsnetzes parallel zu dem technologischen Fortschritt zügig voran zu treiben, steht einem Durchbruch in wenigen Jahren nichts mehr im Weg.“ Weitere Hinweise zum Thema Elektromobilität gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Rettungsgasse auch beim Parken frei halten

08.08.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Wer falsch parkt, kann sich nicht mit der Begründung rechtfertigen, dass der „normale“ Verkehr durch das parkende Fahrzeug nicht behindert werde. Auch die „Kürze“ der Parkzeit ist kein Argument. Entsprechend hat das Gericht im vorliegenden Fall die Klage einer Falschparkerin abgewiesen, deren Auto schon nach einer halben Stunde abgeschleppt wurde. Die Richter befanden, dass das Parken im Torbogen eine verkehrsbehindernde Engstelle von 2,40 m habe entstehen lassen. Zwar hätten „normale“ Fahrzeuge die Stelle passieren können, aber schon für den angrenzenden Gewerbebetrieb war eine Zulieferung durch den nächsten Torbogen aufgrund einer Höhenbegrenzung von 2,80 m nicht möglich gewesen. Darüber hinaus wäre es in einem „Not- und Eilfall“ für Fahrzeuge der Rettungsdienste und der Feuerwehr nicht möglich gewesen, dort einzufahren. Auch das Argument der Falschparkerin, dass Fahrzeuge des Gewerbebetriebes häufig ebenso falsch parkten wie sie, ohne dass Maßnahmen erfolgt seien, ließen die Richter nicht gelten: Die Örtlichkeit werde regelmäßig und gezielt kontrolliert, da hier häufiger Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht festgestellt würden. Auch Fahrzeuge des Gewerbebetriebes würden hierbei verwarnt. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz begründet ihr Urteil unter anderem damit, dass die Klägerin ihr Fahrzeug verbotswidrig abgestellt hat. Damit bestand zugleich das Handlungsgebot, das Fahrzeug sofort wieder zu entfernen, um so für ordnungsgemäße Verkehrszustände zu sorgen. Neben den Abschleppkosten trägt die Klägerin nun zusätzlich die Kosten des Verfahrens. DiH (Redaktion) copyright Degener

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