Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Der Winter kommt!
15.11.2017 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, auch wenn der kalendarische Winteranfang uns noch bevorsteht, bringt die aktuelle Jahreszeit bereits eine Vielzahl von schwierigen Witterungsbedingungen mit sich. Egal ob Regen, Schnee oder Eis: Schlechte Sicht- und Straßenverhältnisse machen selbst Routinefahrten zur Herausforderung für Fahrer und Fahrzeug. Damit Du auch in den kalten Monaten nicht ins Schleudern gerätst, haben wir für Dich eine Vielzahl von hilfreichen Tipps zusammengestellt. Von der angemessenen Vorbereitung bis hin zum richtigen Bremsen – unsere Hinweise führen Dich garantiert nicht aufs Glatteis. Motorräder sind in erster Linie Freizeitfahrzeuge. Deshalb lassen viele Biker ihre Zweiräder in der kalten Jahreszeit in der Garage überwintern, bis das Frühjahr wieder mit angenehmerem Ausflugswetter lockt. Wenn Du jedoch trotz widriger Bedingungen nicht auf Dein Motorrad verzichten kannst oder willst, helfen Dir unsere Tipps in diesem Monat, sicher ans Ziel zu kommen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Elektromobilität
18.09.2017 | FAHRSCHUL-WISSENTrotz Initiativen aus Politik und Wirtschaft konnten sich Elektrofahrzeuge bislang nicht auf deutschen Straßen durchsetzen. Elektromobilität ist die Zukunft des Straßenverkehrs. Egal ob Pedelec, Batteriebus, Elektrolastkraftwagen oder Pkw: Elektroantriebe sind schon heute in zahlreichen Fahrzeugen umweltfreundlichere und effizientere Alternativen zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Doch obwohl Deutschland langfristig im Bereich Elektromobilität eine politische und wirtschaftliche Vorreiterrolle einnehmen möchte, stehen wir hierzulande erst am Anfang dieser Entwicklung. Hohe Kaufpreise und eingeschränkte Alltagstauglichkeit sind nach wie vor große Hindernisse bei der Umstellung auf das Elektroauto. Von den anvisierten eine Million Elektrofahrzeugen, welche die Bundesregierung bis 2020 auf deutsche Straßen bringen möchte, waren bis Anfang des Jahres lediglich 55.000 Autos mit Elektro- oder Hybridantrieb registriert, etwa 0,1 % aller gemeldeten Fahrzeuge. Die Politik bemüht sich deshalb nun, den Absatz von Elektrofahrzeugen durch finanzielle Anreize und Steuererleichterungen anzukurbeln. Woran liegt es also, dass sich die Elektrotechnik noch immer nicht im Straßenverkehr durchsetzen kann? #userInhaber# von der #userName# nennt vor allem drei gewichtige Gründe für die anhaltende Skepsis: „Die zögernde Haltung gegenüber Elektrofahrzeugen lässt sich mit drei Buchstaben zusammenfassen: RIP – Reichweite, Infrastruktur und Preis.“ Laut #userName# wirkt neben den hohen Anschaffungskosten und dem mangelnden Versorgungsnetz an Ladestationen vor allem die verhältnismäßig geringe Reichweite abschreckend auf potentielle Käufer. „Als Fahrlehrer spreche ich jeden Tag mit jungen Menschen aus #userCity# und Umgebung, die im Unterschied zu vorherigen Generationen ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein besitzen. Aber insbesondere Fahranfänger wollen flexibel sein und überlegen genau, ob sie ihre Mobilität wegen langer Ladezyklen und geringer Reichweite einschränken möchten.“ Wesentlich ökologischer als spritbetriebene Fahrzeuge sind die emissionslosen Elektromotoren schon heute, auch in Sachen Fahrkomfort und Leistung können sie mittlerweile mit Benzinern und Dieseln mithalten. Nicht erst seitdem der amerikanische Autobauer Tesla mit seinem Model S große Aufmerksamkeit erregen konnte, haben sich die Elektrofahrzeuge von ihrem einstigen Imageproblem befreien können. Im Gegenteil scheint in Folge des Abgasskandals und Diskussionen um Diesel-Fahrverbote die traditionelle Autoindustrie in Verruf gekommen zu sein. #userInhaber# von der #userName# sieht in dieser Entwicklung eine Chance: „Wenn es Politik und Herstellern nun gelingt, den Ausbau des Versorgungsnetzes parallel zu dem technologischen Fortschritt zügig voran zu treiben, steht einem Durchbruch in wenigen Jahren nichts mehr im Weg.“ Weitere Hinweise zum Thema Elektromobilität gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Parkscheibe
24.08.2017 | FAHRSCHUL-NEWSIn manchen Dingen verstehen die Behörden in Deutschland einfach überhaupt keinen Spaß: So zum Beispiel in Sachen Parkplätze mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer. Hier kommt gleich eine ganze Reihe von Regeln zum Tragen, für die allesamt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Art „Bedienungsanleitung“ zur Verfügung stellt. Wichtigster Anwendungshinweis: Ein Parkschein muss „am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein.“ Selbst für den Fall eines defekten Gerätes findet sich hier eine Lösung: „Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden“. Für diesen und den weiteren Fall, dass die Benutzung einer Parkscheibe per Verkehrszeichen direkt vorgeschrieben ist, wird sogar beschrieben, wie das blauweiße Instrument einzustellen und zu verwenden ist: Vor dem Verlassen des Fahrzeugs muss der Fahrzeugführer sicherstellen, dass die Parkscheibe – wie ein Parkschein – „von außen gut lesbar“ ist „und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.“ Wer hier zu großzügig einstellt – sei es, um die eigene Parkzeit ein wenig zu verlängern, oder einfach aus Unaufmerksamkeit oder Vergesslichkeit – wird dafür mit einem Bußgeld bestraft.
Mehr erfahren >Anhänger meistern!
15.08.2017 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, das Auto ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und wird für Beruf und Freizeit genutzt. Die tägliche Übung macht den Meister, daher beherrschen wir das Autofahren auch recht schnell und gut. Aber nur die wenigsten konnten bereits Erfahrungen mit dem Ziehen von Anhängern sammeln. Unsere Hinweise und Tipps helfen Dir, auch hier leicht den Einstieg zu finden. Motorräder waren immer schon mehr als nur reine Fortbewegungsmittel. Unzählige Liebhaber der motorisierten Zweiräder zieht es bei schönem Wetter auf die kurvenreichen Routen über Landstraßen und Bergpässe. Die Königsdisziplin sind dabei Motorrad-Touren in den warmen Süden oder hohen Norden. Vor einer Tour steht aber die genaue Planung. Wir sagen Dir, worauf Du dabei achten musst. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Rettungsgasse auch beim Parken frei halten
08.08.2017 | FAHRSCHUL-NEWSWer falsch parkt, kann sich nicht mit der Begründung rechtfertigen, dass der „normale“ Verkehr durch das parkende Fahrzeug nicht behindert werde. Auch die „Kürze“ der Parkzeit ist kein Argument. Entsprechend hat das Gericht im vorliegenden Fall die Klage einer Falschparkerin abgewiesen, deren Auto schon nach einer halben Stunde abgeschleppt wurde. Die Richter befanden, dass das Parken im Torbogen eine verkehrsbehindernde Engstelle von 2,40 m habe entstehen lassen. Zwar hätten „normale“ Fahrzeuge die Stelle passieren können, aber schon für den angrenzenden Gewerbebetrieb war eine Zulieferung durch den nächsten Torbogen aufgrund einer Höhenbegrenzung von 2,80 m nicht möglich gewesen. Darüber hinaus wäre es in einem „Not- und Eilfall“ für Fahrzeuge der Rettungsdienste und der Feuerwehr nicht möglich gewesen, dort einzufahren. Auch das Argument der Falschparkerin, dass Fahrzeuge des Gewerbebetriebes häufig ebenso falsch parkten wie sie, ohne dass Maßnahmen erfolgt seien, ließen die Richter nicht gelten: Die Örtlichkeit werde regelmäßig und gezielt kontrolliert, da hier häufiger Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht festgestellt würden. Auch Fahrzeuge des Gewerbebetriebes würden hierbei verwarnt. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz begründet ihr Urteil unter anderem damit, dass die Klägerin ihr Fahrzeug verbotswidrig abgestellt hat. Damit bestand zugleich das Handlungsgebot, das Fahrzeug sofort wieder zu entfernen, um so für ordnungsgemäße Verkehrszustände zu sorgen. Neben den Abschleppkosten trägt die Klägerin nun zusätzlich die Kosten des Verfahrens. DiH (Redaktion) copyright Degener
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