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Handy am Steuer

17.01.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Wer mit dem Handy am Steuer unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und riskiert empfindliche Strafen.

Digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen. Das Smartphone als persönliche Management-Zentrale ist dabei unser ständiger Begleiter, häufig auch im Auto. Doch das Unfallrisiko ist enorm: Schon der kurze Blick aufs Display oder ein dringlicher Anruf lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und führt zu einer drastischen Reduzierung der Reaktionsfähigkeit.

Junge Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Handy und Smartphone im Straßenverkehr zu sensibilisieren, ist inzwischen fester Bestandteil des Arbeitsalltags vieler Fahrlehrer. Klaus Bruckmaier von der Fahrschule Bruckmaier GmbH nimmt das Thema ernst und setzt deshalb verstärkt auf Aufklärung in der Führerscheinausbildung: „Insbesondere jungen Menschen sind anfällig für die elektronischen Lockrufe ihrer Telefone.“ Um Fahranfängern das Gefahrenpotential bei der Handynutzung während der Fahrt zu verdeutlichen, bedient sich Klaus Bruckmaier eines einfachen Beispiels: „Telefonieren am Steuer ist ungefähr so wie Fahren mit 0,8 Promille. Wer mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h seine Aufmerksamkeit für nur eine Sekunde vom Straßenverkehr abwendet, verpasst bereits eine Strecke von 14 Metern. “

In Deutschland ist jegliche Handynutzung bei laufendem Motor gesetzlich verboten. Darunter fällt nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage, auch das Wegdrücken eines Anrufs oder die Bedienung des integrierten Navigationssystems per Hand ist untersagt. Dennoch ist das Handy am Steuer statistisch mittlerweile zur Unfallursache Nummer eins avanciert. Verstöße werden entsprechend streng geahndet: „Der Gesetzgeber hat reagiert und die Geldstrafen im Oktober 2017 noch einmal erhöht“, weiß Klaus Bruckmaier. „Wer jetzt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss satte 100 Euro bezahlen. Zudem gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.“

Erlaubt ist die Bedienung des Mobiltelefons ausschließlich bei Stillstand und ausgeschaltetem Motor. Wer unterwegs dennoch auch unterwegs nicht aufs Telefonieren verzichten kann oder will, muss in eine Freisprechanlage investieren. Klaus Bruckmaier weiß um die Gewohnheiten der Führerscheinneulinge und rät deshalb uneingeschränkt: „Die Freisprechanlage ist für die eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen inzwischen ebenso unverzichtbar wie der Gurt!“

Weitere Hinweise zum Thema gibt Klaus Bruckmaier gern persönlich unter der Durchwahl 089-507207
oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Bruckmaier GmbH,
Trappentreustrasse 42,
80339
München.

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