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Aufgepasst im Urlaub! Besondere Regeln für Fahranfänger

25.05.2015 | FAHRSCHUL-NEWSAufgepasst im Urlaub! Besondere Regeln für Fahranfänger

Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis steht für viele Führerscheinneulinge auch bald der erste Urlaub ohne Eltern auf dem Plan. Im eigenen Auto geht es dann Richtung Sonne. Für Fahranfänger gelten in vielen europäischen Ländern jedoch besondere Vorschriften bei Geschwindigkeit und Promillegrenze, welche die Fahranfänger unbedingt beachten sollten. Der ADAC hat die wichtigsten Vorschriften zusammengestellt.

Wer seine Fahrerlaubnis noch keine drei Jahre hat, darf beispielsweis auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 km/h statt der üblichen 110 km/h fahren. Auf Autobahnen sind 100 km/h statt 130 km/h erlaubt.

In Frankreich dürfen Fahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h fahren. Für alle anderen Fahrer gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sowie 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen.

In Kroatien sind die Regeln besonders streng – sowohl bei der Geschwindigkeit, als auch bei den Promillegrenzen: Bis zum Alter von 25 Jahren dürfen Autofahrer außerorts nur 80 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 120 km/h fahren. Eine Promillegrenze von 0,0 gilt für alle Fahrer, die jünger als 24 Jahre sind.

Die Infografik fasst die Regeln für Fahranfänger in Europa zusammen.

(ADAC/cm)

 

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